Das Olivenöl-Etikett, Zeile für Zeile gelesen

Grafik eines Vorderetiketts mit Bezeichnung, Herkunftsangabe und Pflichtsatz zur Güteklasse

"Abgefüllt in Italien" steht auf manchen Flaschen in großen Buchstaben. Mit der Herkunft des Öls hat der Satz nichts zu tun, er nennt nur den Ort, an dem das Öl in die Flasche kam. Die gesetzlich vorgeschriebene Herkunft steht ein paar Zentimeter daneben und meist kleiner, etwa als "Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union".

Solche Dinge fallen sofort auf, wenn man weiß, wo man hinschauen muss. Die Regeln dafür stehen in zwei Verordnungen. Die allgemeine Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV, gilt für alle vorverpackten Lebensmittel. Für Olivenöl kommt die Vermarktungsnorm hinzu, die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104, und sie legt auch fest, unter welchen Bedingungen freiwillige Angaben wie "erste Kaltpressung", Erntejahr oder Säuregehalt überhaupt auf die Flasche dürfen. Einzelne Begriffe vom Erntejahr bis zur Kaltextraktion erklärt das Olivenöl-Glossar.

Vorne steht, was das Öl ist und woher es kommt

Das Hauptsichtfeld ist die Seite, die man im Regal zuerst sieht. Bei nativem Olivenöl extra und nativem Olivenöl müssen dort nach Artikel 5 der Verordnung 2022/2104 Bezeichnung und Ursprungsort zusammen stehen, in einem einheitlichen Textblock.

Vier Bezeichnungen mit festem Begleitsatz

Als Bezeichnung erlaubt Artikel 6 nur die vier gesetzlichen Kategorien. Jede hat einen vorgeschriebenen Begleitsatz, der deutlich und unverwischbar auf dem Etikett stehen muss:

  • Natives Olivenöl extra: "erste Güteklasse, direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen"
  • Natives Olivenöl: "direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen"
  • Olivenöl aus raffinierten und nativen Olivenölen: "enthält ausschließlich raffinierte Olivenöle und direkt aus Oliven gewonnene Öle"
  • Oliventresteröl: "enthält ausschließlich Öle aus der Behandlung von Oliventrester und direkt aus Oliven gewonnene Öle" oder, als zweite zugelassene Variante, "... aus der Behandlung von Rückständen der Olivenölgewinnung ..."

Steht im Regal schlicht "Olivenöl" auf der Flasche, ist also eine Mischung aus raffiniertem und nativem Öl darin. Wie weit die Güteklassen von Olivenöl chemisch und geschmacklich auseinanderliegen, sieht man den Flaschen von außen nicht an.

Herkunft in fünf erlaubten Formen

Für die beiden nativen Kategorien ist der Ursprungsort Pflicht. Zulässig sind genau diese Formen:

  • ein Mitgliedstaat oder Drittland, etwa "Griechenland" oder "Tunesien"
  • "Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union"
  • "Mischung von Olivenölen aus Drittländern"
  • "Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union und aus Drittländern"
  • eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe

Ursprung meint nach Artikel 8 Absatz 6 das Gebiet, in dem die Oliven geerntet wurden und in dem die Mühle steht. Liegen beide in verschiedenen Ländern, muss das ausdrücklich auf dem Etikett stehen. Zulässig wäre etwa "Natives Olivenöl extra, hergestellt in Italien, aus Oliven geerntet in Spanien".

Bei Olivenöl aus raffinierten und nativen Ölen und bei Oliventresteröl ist es umgekehrt. Dort darf überhaupt kein Ursprungsort genannt werden.

Grafik eines Vorderetiketts mit Bezeichnung, Herkunftsangabe und Pflichtsatz zur Güteklasse

Hinten steht der Rest der Pflicht

Auf der Rückseite sammelt sich, was Artikel 9 der LMIV für alle vorverpackten Lebensmittel verlangt, ergänzt um die Olivenöl-Regeln aus den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung 2022/2104. Da ist die Nettofüllmenge, bei Flüssigkeiten in Litern oder Millilitern (LMIV Artikel 9 und 23). Da ist das Mindesthaltbarkeitsdatum nach Artikel 24, das der Abfüller festlegt. Name und Anschrift des Unternehmens sind Pflicht, wobei dort oft der Abfüller oder ein Händler steht und eben nicht der Erzeuger. Die Nährwertdeklaration nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe l nennt Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren und so weiter. Und eine Losnummer nach der Richtlinie 2011/91/EU hilft bei Rückfragen und Rückrufen.

Zwei Sonderregeln gelten nur für Olivenöl. Ein Lagerhinweis ist nach Artikel 7 der Vermarktungsnorm vorgeschrieben, gemeint ist vor allem der Schutz vor Licht und Wärme. Und nach Artikel 9 gehört dort, wo ein Mitgliedstaat Abfüllbetriebe zulässt, deren Nummer auf das Etikett.

Ein Zutatenverzeichnis sucht man meist vergeblich, und das hat seine Richtigkeit. Ein Lebensmittel aus einer einzigen Zutat braucht nach Artikel 19 der LMIV keines, solange die Bezeichnung diese Zutat eindeutig nennt. Für die Schrift aller Pflichtangaben gilt eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, auf sehr kleinen Flaschen mit weniger als 80 cm² größter Fläche 0,9 mm.

Das Datum, das nichts über die Ernte sagt

Eine gesetzliche Frist für Olivenöl gibt es nicht, das Mindesthaltbarkeitsdatum setzt der Abfüller selbst. Bis zu diesem Tag verspricht er die Qualität. Ein Verfallsdatum ist es nicht, und über das Alter der Oliven verrät es nichts. Zwei Flaschen mit identischem Datum können Öl aus unterschiedlichen Ernten enthalten.

Den Lagerhinweis sollte man ernster nehmen, als er klingt. Licht und Wärme beschleunigen die Oxidation, und ein Öl, das monatelang neben dem Herd stand, kann lange vor dem aufgedruckten Datum ranzig schmecken. Stehen im Laden mehrere Flaschen zur Wahl, fällt sie im Zweifel auf das spätere Datum und das dunklere Glas.

Freiwillige Angaben, die an Bedingungen hängen

An dieser Stelle entstehen die meisten Missverständnisse. Die Verordnung 2022/2104 lässt einige freiwillige Angaben zu, jede mit eigenen Voraussetzungen.

Erste Kaltpressung und Kaltextraktion

"Erste Kaltpressung" darf nur auf nativem und nativem extra Öl stehen, und nur, wenn es in einer ersten mechanischen Pressung bei unter 27 °C in einem traditionellen System mit hydraulischer Presse gewonnen wurde. Für Perkolation oder Zentrifugation bei unter 27 °C gibt es den Begriff "Kaltextraktion", ebenfalls nur für die beiden nativen Kategorien. Was technisch hinter kaltgepresst, kaltextrahiert und erster Pressung steckt, klingt deutlich weniger romantisch als die Begriffe selbst.

Erntejahr

Auch das Erntejahr ist den nativen Kategorien vorbehalten, und es darf nur dastehen, wenn 100 Prozent des Inhalts aus dieser Ernte stammen. Angegeben wird es als Wirtschaftsjahr oder als Monat und Jahr der Ölgewinnung. Unter allen freiwilligen Angaben halte ich sie für die nützlichste. Ein Öl verliert mit der Zeit Polyphenole und Aroma, und das Mindesthaltbarkeitsdatum verrät eben nicht, wann gepflückt wurde.

Säuregehalt nur im Paket

Einen Säurewert darf das Etikett nur als Höchstwert zum Mindesthaltbarkeitsdatum nennen, und nur zusammen mit Peroxidzahl, Wachsgehalt und UV-Absorption, in gleicher Schriftgröße und im selben Sichtfeld. Die Begründung liefert Erwägungsgrund 19. Ein isolierter Säurewert erwecke beim Verbraucher den falschen Eindruck eines absoluten Qualitätskriteriums. Aussagekräftig wird der Säuregehalt erst im Zusammenspiel mit Peroxidzahl, K232 und K270.

Fruchtig, bitter, scharf, mild

Geschmacksbegriffe wie fruchtig, bitter, scharf, mild oder ausgewogen sind nur für native Öle zugelassen, nur in der Auswahl aus Anhang II und nur mit Bescheinigung eines Prüfpanels. Selbst die Abstufungen sind festgelegt. "Intensiv fruchtig" verlangt einen Median der Fruchtigkeit über 6,0, "mittel" gilt für Werte über 3,0 bis 6,0, "leicht" für höchstens 3,0. Mild darf ein Öl nur heißen, wenn Bitterkeit und Schärfe höchstens bei 2,0 liegen.

Grafik eines Rückenetiketts mit Erntejahr, Höchstwerten und Mindesthaltbarkeitsdatum

Siegel mit eigener Verordnung

Geschützte Herkunftsbezeichnungen regelt seit Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1143, die die frühere Verordnung 1151/2012 abgelöst hat. Bei einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden alle Schritte von der Olive bis zum Öl im abgegrenzten Gebiet statt, und die Produktspezifikation legt meist Sorten, Erntezeit und Höchstwerte fest. Beispiele sind "Kalamata" und "Sitia Lasithiou Kritis" aus Griechenland oder "Priego de Córdoba" aus Spanien. Für eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) wie "Toscano" genügt ein enger Bezug zum Gebiet, die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Spezifikation. Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU mit g.U. oder g.g.A. müssen das entsprechende Unionszeichen tragen. Welche Namen eingetragen sind, verzeichnet das EU-Register eAmbrosia.

Für Bio gilt die Verordnung (EU) 2018/848. Vorverpacktes Bio-Olivenöl aus der EU muss das EU-Bio-Logo tragen und dazu die Codenummer der Kontrollstelle nach dem Schema Land, Kürzel und Nummer. In Deutschland beginnt sie mit DE-ÖKO. Im selben Sichtfeld steht die Herkunft der Rohstoffe, als "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft". Das Logo steht für Regeln beim ökologischen Anbau von Oliven. Über Frische oder Polyphenolgehalt sagt es nichts.

Gesundheit und große Worte

Gesundheitsaussagen regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Auf Olivenöl begegnet einem vor allem der Satz zu den Olivenöl-Polyphenolen. Erlaubt ist er nur bei mindestens 5 mg Hydroxytyrosol und Derivaten je 20 g, und er muss immer mit dem Hinweis erscheinen, dass sich die Wirkung bei 20 g täglich einstellt. Ob ein Hersteller den Polyphenol-Claim korrekt verwendet, lässt sich an Wortlaut, Mengenhinweis und Verzehrempfehlung ablesen.

"Premium", "Selektion", "Gourmet", "Tradition": Geschützt ist keines dieser Wörter. Erwägungsgrund 16 der Verordnung 2022/2104 erinnert daran, dass ein Etikett einem Öl keine Eigenschaften zuschreiben darf, die die meisten Öle ohnehin haben. Ich lese solche Wörter als Dekoration und schaue stattdessen auf Erntejahr, Herkunft und, falls vorhanden, die Analysewerte.

Häufige Fragen

Was bedeutet "abgefüllt in Italien"?

Nur, dass das Öl in Italien in Flaschen gefüllt wurde. Die gesetzliche Herkunft steht im Textblock neben der Bezeichnung, zum Beispiel "Mischung von Olivenölen aus der Europäischen Union".

Muss das Erntejahr auf der Flasche stehen?

EU-weit nicht, es ist freiwillig. Mitgliedstaaten dürfen es nur für Öl aus eigener Ernte verpflichtend machen, das ausschließlich für den eigenen Markt bestimmt ist.

Warum fehlt auf Olivenöl ein Zutatenverzeichnis?

Weil Olivenöl aus einer einzigen Zutat besteht. Die LMIV verlangt dann kein Verzeichnis, solange die Bezeichnung die Zutat eindeutig nennt.

Ist ein angegebener Säurewert von 0,2 Prozent ein Qualitätsbeweis?

Allein nicht. Erlaubt ist er nur zusammen mit Peroxidzahl, Wachsgehalt und UV-Absorption als Höchstwerte zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Erst alle Werte zusammen und die Sensorik sagen etwas über die Qualität.

Was bedeutet der Code mit DE-ÖKO auf der Flasche?

Er nennt die Kontrollstelle, die den Bio-Betrieb überwacht, nach dem Schema Land, Kürzel und Nummer. Pflicht ist er bei vorverpacktem Bio-Olivenöl aus der EU, zusammen mit dem EU-Bio-Logo.

Quellen

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