Wie ein Health Claim entsteht und warum Olivenöl nur einen eigenen hat

Zeitstrahl der EU-Gesundheitsangaben für Olivenöl von 2008 bis 2025

Bis zum 31. Januar 2008 schickten die Mitgliedstaaten Listen mit über 44.000 gesundheitsbezogenen Angaben nach Brüssel. Mehrere davon betrafen Olivenöl und Olivenpolyphenole, von entzündungshemmend bis gut für die Atemwege. Vier Jahre später stand in der EU-Liste ein einziger Satz, der nur für Olivenöl gilt.

Wie aus so vielen eingereichten Angaben so wenig werden konnte, erklärt sich aus den Regeln, nach denen Health Claims in der EU entstehen. Diese Regeln sind streng.

Verboten ist alles, was nicht auf der Liste steht

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, im Fachjargon Health-Claims-Verordnung oder HCVO. Sie gilt seit dem 1. Juli 2007. Ihr Kern steht in Artikel 10 Absatz 1: Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht zugelassen und in die Liste nach Artikel 13 oder 14 aufgenommen sind.

Ein Hersteller kann sich also keinen Werbesatz ausdenken und abwarten, ob jemand widerspricht. Die Europäische Kommission lässt einen Satz zu, nachdem die Lebensmittelbehörde EFSA die Wissenschaft dahinter geprüft hat. Oder sie lässt ihn eben nicht zu.

Drei Wege führen auf die Liste, und sie sind unterschiedlich aufwendig. Über Artikel 13 Absatz 1 kamen Funktionsangaben auf Basis allgemein anerkannter Nachweise hinein, eingereicht von den Mitgliedstaaten über Sammellisten bis zum 31. Januar 2008. Auf diesem Weg entstanden die Claims zu Olivenöl-Polyphenolen, Ölsäure und Vitamin E, zugelassen 2012.

Artikel 13 Absatz 5 ist für Funktionsangaben gedacht, die auf neuen Daten beruhen oder Datenschutz beanspruchen. Den Antrag stellt ein Unternehmen oder eine Einrichtung über eine nationale Behörde. So lief 2025 ein Antrag zu Olivenöl-Polyphenolen und HDL-Cholesterin, er wurde abgelehnt.

Artikel 14 schließlich regelt Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern, ebenfalls auf Antrag über eine nationale Behörde. Ein solcher Antrag zu Olivenöl-Phenolen, LDL-Cholesterin, Blutdruck und koronarer Herzkrankheit scheiterte ebenfalls 2025.

Gleich welcher Weg, Artikel 10 Absatz 2 verlangt immer dasselbe Beiwerk. Dazu gehören ein Hinweis auf abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise, die Menge, die für die Wirkung nötig ist, und wo nötig Warnhinweise.

2008 bis 2012, der große Sammelweg

Die 44.000 Angaben enthielten jede Menge Doppelungen. Die Kommission fasste sie zu einer konsolidierten Liste zusammen und erteilte der EFSA am 24. Juli 2008 den Prüfauftrag, Nachlieferungen waren bis März 2010 möglich. Zwischen Oktober 2009 und Juli 2011 veröffentlichte die EFSA ihre Gutachten. So halten es die Erwägungsgründe der Verordnung fest, die am Ende dabei herauskam, der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012. Anwendbar ist sie seit dem 14. Dezember 2012.

Bis zu diesem Tag galt die Übergangsregel des Artikels 28, Funktionsangaben durften also auf eigene Verantwortung der Unternehmen weiter verwendet werden. Eine Gruppe blieb liegen, und sie liegt bis heute. Gemeint sind die pflanzlichen Stoffe, Botanicals genannt, die laut Erwägungsgrund 10 der Verordnung 432/2012 noch nicht bewertet sind.

In diesen Stau gerieten die Olivenpolyphenole nicht. Die EFSA bewertete sie regulär, und weil die Studienlage zur LDL-Oxidation trug, kam am Ende ein Claim heraus. Seine Bedingung, mindestens 5 mg Hydroxytyrosol und Derivate je 20 g Öl bei einer täglichen Aufnahme von 20 g, hält den Health Claim für Olivenöl-Polyphenole bis heute für einen Teil der Öle außer Reichweite.

Zeitstrahl der EU-Gesundheitsangaben für Olivenöl von 2008 bis 2025

Vier Prüffragen der EFSA

Jedes EFSA-Gutachten folgt demselben Raster. Am Olivenöl-Gutachten von 2011 (EFSA Journal 2011;9(4):2033) lässt es sich Schritt für Schritt verfolgen.

Zuerst geht es darum, ob der Stoff ausreichend beschrieben ist. Olivenpolyphenole akzeptierte die EFSA nur standardisiert auf Hydroxytyrosol und seine Derivate. Den klassischen Gesamtphenolwert nach Folin-Ciocalteu verwarf sie, denn die Methode erfasst auch andere reduzierende Stoffe wie Ascorbinsäure, Zucker und Proteine und überschätzt so den Gehalt.

Danach fragt das Gremium, ob die behauptete Wirkung eine nützliche physiologische Wirkung für die Allgemeinbevölkerung ist. An dieser Stelle scheitern viele Anträge, bevor überhaupt eine Studie angeschaut wird.

Die dritte Frage ist die härteste. Belegen Studien am Menschen einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang? Tierversuche und Zellstudien zählen nur als Hinweis auf einen Mechanismus.

Zuletzt prüft das Gremium, ob die vorgeschlagene Formulierung zur Datenlage passt, und legt Bedingungen fest, etwa eine Mindestmenge. Weil alle vier Fragen mit Ja beantwortet sein müssen, blieb von vielen ernährungswissenschaftlich interessanten Befunden zu Olivenöl nur ein einziger Satz übrig.

Woran die übrigen Olivenöl-Claims gescheitert sind

Neben dem Antrag zur LDL-Oxidation enthielt das Gutachten von 2011 sechs weitere Angaben zu Olivenpolyphenolen. Ein Teil bezog sich gar nicht auf Öl. Gemeint war Olivenblattextrakt, standardisiert auf 4 bis 23 Prozent Oleuropein, in Tagesmengen von 250 bis 500 mg. 2025 kamen zwei neue Anträge hinzu.

Angabe Jahr Ergebnis und Begründung der EFSA
Normales HDL-Cholesterin (ID 1639) 2011 Nachweis unzureichend: Studien widersprüchlich, kein plausibler Mechanismus
Normaler Blutdruck (ID 3781) 2011 Kein Zusammenhang belegt: eine Humanstudie mit Blattextrakt nicht auswertbar, sonst nur Tierversuche und intravenöse Gabe
Entzündungshemmende Eigenschaften (ID 1882) 2011 Bezug auf Krankheiten wie Arthrose oder rheumatoide Arthritis, Entzündungshemmung dort ist Therapieziel und fällt nicht unter die HCVO
Obere Atemwege (ID 3468), Verdauung (ID 3779), Abwehr gegen äußere Einflüsse (ID 3467) 2011 Wirkung zu allgemein und nicht spezifisch definiert
Normales HDL-Cholesterin, Antrag der Universität Bari nach Artikel 13 Absatz 5 2025 Nur eine Studie mit Männern über drei Wochen zeigte einen Effekt, nicht repliziert, keine Daten über mindestens acht Wochen, kein Mechanismus
LDL-Cholesterin und systolischer Blutdruck, Risiko koronarer Herzkrankheit, Antrag von QvExtra! nach Artikel 14 2025 LDL-Senkung nur in einer Dreiwochenstudie, nicht bestätigt, Blutdruckeffekt in keiner Studie gezeigt

Beide Anträge von 2025 blieben an derselben Stelle hängen, an der Studiendauer. 2011 reichten Dreiwochenstudien wie EUROLIVE noch für die LDL-Oxidation. Für Cholesterin und Blutdruck will die EFSA inzwischen Effekte über mindestens acht Wochen sehen.

Eine Ablehnung heißt übrigens nicht, dass Olivenöl Blutdruck oder Entzündungswerte unberührt lässt. Sie heißt nur, dass die eingereichten Daten den Maßstab der EFSA verfehlt haben. Wie die Studienlage zu Entzündung, Blutdruck und Diabetes insgesamt aussieht, ist eine andere Frage als die nach einem zulässigen Werbesatz.

Aufgeschlagener Ordner mit markierten Gutachten neben Olivenöl und Olivenblättern

Der Weg eines Einzelantrags heute

Seit die Sammellisten abgearbeitet sind, braucht jeder neue Claim einen eigenen Antrag. Die Schritte legen die Artikel 15 bis 18 der HCVO fest.

  1. Der Antrag geht an die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, in Deutschland laut Leistungsbeschreibung im Bundesportal an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Eingereicht wird elektronisch über die Plattform E-Submission Food Chain der Kommission. Gebühren fallen keine an.
  2. Binnen 14 Tagen bestätigt die Behörde den Eingang und leitet den Antrag an die EFSA weiter. Enthalten sein müssen unter anderem alle Studien zum Claim, auch die, die gegen ihn sprechen, außerdem ein Formulierungsvorschlag und eine Zusammenfassung für die Öffentlichkeit.
  3. Das NDA-Gremium der EFSA (Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene) hat fünf Monate für seine Stellungnahme. Fordert es Daten nach, verlängert sich die Frist, nach Artikel 18 um bis zu einen Monat, nach Artikel 16 um bis zu zwei Monate.
  4. Die Stellungnahme wird veröffentlicht. Innerhalb von 30 Tagen können Antragsteller und Öffentlichkeit bei der Kommission Bemerkungen einreichen.
  5. Die Kommission legt binnen zwei Monaten einen Entscheidungsentwurf vor, über den die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette abstimmen. Parlament und Rat haben ein Kontrollrecht. Weicht die Kommission vom EFSA-Ergebnis ab, muss sie das begründen.
  6. Zugelassene Claims landen im EU-Register nach Artikel 20 und stehen allen Unternehmen offen. Stecken geschützte Daten im Antrag, kann die Zulassung nach Artikel 21 für fünf Jahre auf den Antragsteller beschränkt werden. Auch abgelehnte Claims stehen mit Begründung im Register.

Bei Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos verlangt Artikel 14 Absatz 2 noch einen Zusatz auf der Packung. Die Krankheit hat mehrere Risikofaktoren, und die Veränderung eines davon kann eine positive Wirkung haben oder auch nicht. Vorsichtiger lässt sich eine Werbeaussage kaum formulieren.

Ölsäure und Vitamin E

Zwei weitere Angaben aus der Liste 432/2012 kann Olivenöl nutzen, obwohl sie nicht für Olivenöl geschrieben wurden. Für die Ölsäure lautet der Satz: "Der Ersatz von gesättigten Fettsäuren durch ungesättigte Fettsäuren in der Ernährung trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei. Ölsäure ist eine ungesättigte Fettsäure." Er beruht auf dem EFSA-Gutachten 2011;9(4):2043 und setzt einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren voraus, also mindestens 70 Prozent der Fettsäuren und mehr als 20 Prozent der Energie. Der zweite Teil desselben Gutachtens, der normale Triglyceridwerte betraf, hat es nicht in die Liste geschafft.

Für Vitamin E heißt die Angabe "Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen" (Gutachten 2010;8(10):1816). Voraussetzung ist, dass das Öl eine Vitamin-E-Quelle ist, also mindestens 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts von 12 mg je 100 g enthält. Wie viel Vitamin E und ungesättigte Fettsäuren ein durchschnittliches Öl tatsächlich mitbringt, zeigen die Nährwerte von Olivenöl.

Zwei griechische Forscherinnen, Mastralexi und Tsimidou, haben sich 2021 Öle der Sorte Chondrolia aus Chalkidiki angesehen. Beide Angaben, so ihr Ergebnis, können diese Öle sicher tragen. Beim Polyphenol-Claim sehen sie großes Potenzial, das allerdings unter ungünstiger Verarbeitung in der Mühle leiden kann.

Häufige Fragen

Kann ein Olivenölhersteller einen eigenen Claim beantragen?

Ja, nach Artikel 13 Absatz 5 oder Artikel 14 über die nationale Behörde, in Deutschland das BVL. Nötig sind Humanstudien, die einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zeigen. Die beiden Verfahren von 2025 zeigen, wie selten das gelingt.

Wer entscheidet am Ende, die EFSA oder die Kommission?

Die EFSA bewertet nur die Wissenschaft. Entscheiden muss die Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten im Ausschussverfahren.

Wie lange dauert ein Antrag?

Die EFSA hat fünf Monate, bei Nachforderungen bis zu zwei Monate mehr. Danach folgen 30 Tage für Bemerkungen, zwei Monate bis zum Entscheidungsentwurf der Kommission und die Abstimmung im Ausschuss.

Warum darf Olivenöl nicht als entzündungshemmend beworben werden?

Die EFSA sah 2011 in dieser Angabe einen Bezug auf Krankheiten wie Arthrose, bei denen Entzündungshemmung ein Therapieziel ist. Solche Aussagen fallen nicht unter die HCVO.

Was ist mit Olivenblattextrakt und anderen Pflanzenstoffen?

Angaben zu pflanzlichen Stoffen, den Botanicals, sind laut Erwägungsgrund 10 der Verordnung 432/2012 noch nicht bewertet. Olivenpolyphenole, auch die aus Blattextrakt, hat die EFSA dagegen 2011 bewertet. Zugelassen wurde am Ende nur die Angabe für Olivenöl.

Wo kann man nachsehen, welche Claims erlaubt sind?

Im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Kommission. Dort stehen auch die abgelehnten Angaben mit Begründung.

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